Rechtliches
Hausordnung
Hausordnung des Alpraum Workspace
1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für sämtliche Räumlichkeiten des Alpraum Workspace in der Alpgaustraße 24, 87561 Oberstdorf sowie für das dazugehörige Außengelände.
2. Zutritt und Zugang
- Der Zutritt zum Alpraum Workspace ist ausschließlich über den Haupteingang an der Straßenseite gestattet.
- Beim Betreten des Gebäudes muss das Gesicht jederzeit eindeutig erkennbar sein. Helme sowie sonstige Gesichtsverhüllungen sind nicht gestattet.
- Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Gebäude stets geschlossen zu halten. Zutrittsberechtigungen dürfen ausschließlich von berechtigten Personen genutzt werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Ordnung und Sauberkeit
- Alle Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die Räumlichkeiten sauber und ordentlich zu halten.
- Wer Verschmutzungen verursacht, hat diese unverzüglich zu beseitigen.
- Arbeitsplätze und Gemeinschaftsflächen sind nach der Nutzung so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden.
- Abfälle sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Verunreinigungen oder Beschädigungen sind unverzüglich dem Personal des Alpraum Workspace zu melden.
4. Verhalten im Gebäude
- Es ist jederzeit auf eine angemessene Arbeitslautstärke zu achten. Laute Geräusche sowie Störungen anderer Nutzer sind zu vermeiden.
- Zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr gilt besondere Ruhe.
- Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
- Tiere jeglicher Art sind in den Räumlichkeiten nicht gestattet.
- Das Rauchen sowie der Umgang mit offenem Feuer oder offenem Licht sind im gesamten Gebäude strengstens untersagt.
5. Nutzung der Ausstattung
- Die Teeküche steht Mieterinnen und Mietern ab einer Mietdauer von mindestens einem Monat zur Verfügung.
- Strom darf ausschließlich in einem für den üblichen Bürobetrieb angemessenen Umfang genutzt werden. Der Betrieb von Hochleistungsgeräten oder sonstigen stromintensiven Verbrauchern ist nur nach vorheriger Zustimmung der Geschäftsleitung zulässig.
- Eigene Firmenschilder oder sonstige Beschilderungen dürfen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit der Geschäftsleitung angebracht werden.
6. Alkohol und Drogen
Der Konsum von Alkohol ist nur in angemessenem Umfang gestattet. Der Konsum oder Besitz illegaler Drogen ist untersagt. Bei übermäßigem Alkoholkonsum oder sonstigem Verhalten, das den Betrieb oder andere Nutzer beeinträchtigt, behält sich die Geschäftsleitung vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen.
7. Parkplatz
Die mit einem grünen „P“ gekennzeichneten Parkplätze stehen ausschließlich Kundinnen und Kunden des Alpraum Workspace sowie der Baax Immobilien GmbH zur Verfügung. Eine Nutzung durch Unberechtigte oder eine Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.
8. Hausrecht
Die Geschäftsleitung des Alpraum Workspace übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung oder bei störendem Verhalten kann jederzeit vom Hausrecht Gebrauch gemacht und der Zutritt oder weitere Aufenthalt untersagt werden.